LAWINFO

Anlegerschutz

QR Code

News

Rechtsgebiet:
Anlegerschutz
Stichworte:
Anlegerschutz
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Publikationsorgan

Gegenstand

FINMA vom 26.11.2012

Die FINMA verlangt mit ihrer Mitteilung 2012 / 41 vom 26. November 2012: Aufsichtsrechtliche Massnahmen – Retrozessionen, von den Banken aufgrund der aktuellen Retrozessionen-Rechtsprechung des Schweizerischen Bundesgerichtes (BGE 4A_127/2012) im Rahmen der laufenden Geschäftstätigkeit eine Kundenansprache, eine Information über das Urteil und eine Offenlegung des Umfangs der erhaltenen Vergütungen.

FINMA

24.02.2012

«Der Kundenschutz im Finanzmarktrecht muss nach Ansicht der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA verbessert werden. Um das Kräfteungleichgewicht zwischen Finanzdienstleistern und Kunden zu verkleinern und den Markt zu stärken, schlägt die FINMA in einem Positionspapier als zentrale Massnahmen klare Verhaltensregeln für Finanzdienstleister sowie bessere Produktdokumentationen vor.»

Quelle: FINMA Medienmitteilung vom 24.02.2012

FINMA

03.02.2012

«Im September 2011 hat die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA angekündigt, sie werde gemeinsam mit der Finanzmarktaufsicht von Grossbritannien, der Financial Services Authority (FSA), eine unabhängige Untersuchung zu den Ereignissen rund um die Handelsverluste der UBS AG (UBS) bei ihrer Investment Bank in London starten.» 

Quelle: FINMA Medienmitteilung vom 03.02.2012

FINMA

20.12.2011

«Die Reaktionen auf die von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA durchgeführte Anhörung zur Teilrevision der Verordnung der FINMA über die Börsen und den Effektenhandel (BEHV-FINMA) waren positiv und erforderten kaum Anpassungen. Die revidierte FINMA-Börsenverordnung tritt damit wie geplant per 1. Januar 2012 in Kraft.»

Quelle: FINMA Medienmitteilung vom 20.12.2011

FINMA

09.12.2011

«Eine Prüfung der FINMA zeigt, dass Käufer von strukturierten Produkten nicht genügend geschützt sind. Die meisten Prospekte und Verkaufsunterlagen von strukturierten Produkten sind zu wenig verständlich, zu umfangreich und nicht einheitlich gegliedert. Aus Sicht der FINMA müssen die gesetzlichen Grundlagen deshalb verbessert werden.»

Quelle: FINMA Medienmitteilung vom 09.12.2011

NZZ

vom 08.07.2011

Um den Zugang zum europäischen Finanzmarkt sicherzustellen, soll die Finma in Zukunft sämtliche Vermögensverwalter von schweizerischen und ausländischen Kollektivanlagen (Fonds) beaufsichtigen.

NZZ

vom 07.03.2011

Für eine bessere Anlageberatung – Finma erwägt neue Vorgaben – Gesetzesänderungen in Deutschland

FOCUS-MONEY

Nr. 42 (2011)

Fehlerhafte Beratung – Der grosse K.o. der Ansprüche

News zum Handelsrecht

Börsen- und Kapitalmarktrecht, Bankenrecht, Gesellschaftsrecht

Weitere News und aktuelle Informationen zum Börsen-, Kapitalmarkt- und Bankenrecht finden Sie auf dem News-Blog der LawMedia AG
law-news.ch » Handelsrecht

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.