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Anlegerschutz

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Retrozessionen

Rechtsgebiet:
Anlegerschutz
Stichworte:
Anlegerschutz
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Retrozessionen zugunsten des externen Vermögensverwalters

Folgende kurze Zusammenfassung soll Ihnen das komplexe Thema der „Retrozession“ resp. Bestandes(pflege)kommission insbesondere bei Einsatz eines externen Vermögensverwalters (auch unabhängiger Vermögensvewalter [UVV) näherbringen]:

Begriff

Die „Retrozession“ ist eine Leistung der Bank (in Form Geld, Naturalleistung oder Vergünstigung) an den unabhängigen Vermögensverwalter (UVV) für die Zuführung oder Bestandespflege von Kunden und / oder Vermögenswerten

Rechtsverhältnisse

  • Kunde – Vermögensverwalter
    • Vermögensverwaltungvertrag
    • Anlageberatungsauftrag
    • Andere Aufträge
  • Kunde – Bank
    • Kontoführung
    • Depotführung
    • Handelsgeschäft (Wertpapier-Transaktionen)
    • Finanzprodukte-Kauf oder – Verkauf
  • Bank – Vermögensverwalter
    • Retrozessionsvereinbarung für Kunden- / Vermögenszuführung und / oder Bestandeserhaltung

Retro-Informations- und Herausgabepflicht

  • Der UVV ist gestützt auf OR 400 Abs. 1 verpflichtet, alle erhaltenen Retrozessionen (inkl. Bestandespflegekommissionen) abzurechnen und abzuliefern (und nicht nur dann, wenn sich der Kunde gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung tatsächlich auf Veranlassung des UVV für die Bank entschieden hat)
  • Die Bank trifft (aus Treuepflicht, infolge der datenschutz-rechtlichen Offenlegungspflicht und wegen der FINMA-Massnahme 2012/41 vom 26.11.2012) ab sofort die Pflicht, den Kunden über Retro-Abrede und Retro-Zahlungen zu informieren.

Retro-Herausgabe-Verjährung

Der Retro-Herausgabeanspruch gegenüber dem UVV verjährt nach 10 Jahren seit Beendigung des Vermögensverwaltungsvertrags (umstritten)

Retro-Verzicht

  • Der Verzicht auf die Erstattung der Retrozessionen durch den Anlagekunden gilt heute als zulässig; er ist indessen an Faktorenkenntnis-Voraussetzungen gebunden:
    • Retrozessionssatz
    • Transaktionsumfang
    • Transaktionsvolumen
    • Maximalbetrag
  • Abschätzung des mutmassl. Retrozessionsvolumens aufgrund bekanntgegebener Bandbreite

Retro-Interessenkonflikt

Eine Retro-Abrede führt beim UVV und bei der Bank zu latenten Interessenkonflikten (Churning, Auswahl der Finanzprodukte [mit den höchsten Gebühren bzw. Retrozessionen] etc.)

Retrozessionen und Strafrecht

Der UVV, der die Abrechnungs- und Herausgabepflicht für Retrozessionen bzw. Bestandes(pflege)kommissionen nicht erfüllt, kann sich dadurch ungetreuen Geschäftsbesorung und möglicherweise sogar des Betrugs schuldig machen.

Weiterführende Informationen

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