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Anlegerschutz

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Genehmigungsgegenstand

Rechtsgebiet:
Anlegerschutz
Stichworte:
Anlegerschutz
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG
  • Genehmigungserfordernis nur bei weisungs- oder sorgfaltswidriger Bankenhandlung!
  • Weisungsverletzung
    • Beweisobliegenheit des Kunden
    • Verletzung quantitative Weisungen: einfacher Nachweis
    • Verletzung qualitative Weisungen (Anlageziele und/oder Risikokategorien): Nachweiserfüllung anspruchsvoller
  • Sorgfaltspflichtverletzung
    • Herleitung aus Grundsätzen wie
      • Richtlinien der Schweizerischen Bankiervereinigung
      • Börsengesetz (BEHG)
    • Beweispflicht umstritten
      • Annahme, Sorgfalt sei Vertragsinhalt und Verletzung führe zu einer Vertragsverletzung
        • Beweispflicht beim Bankkunden
      • Zurechnung der Sorgfaltspflichtverletzung beim Verschulden
        • Unsorgfalt als Verschulden: Die beauftragte Bank hat zu beweisen, dass nicht fahrlässig gehandelt habe bzw. dass sie ihre Sorgfaltspflicht erfüllt habe (OR 97 Abs. 1).

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