Richtlinien der Schweizerischen Bankiervereinigung
Börsengesetz (BEHG)
Beweispflicht umstritten
Annahme, Sorgfalt sei Vertragsinhalt und Verletzung führe zu einer Vertragsverletzung
Beweispflicht beim Bankkunden
Zurechnung der Sorgfaltspflichtverletzung beim Verschulden
Unsorgfalt als Verschulden: Die beauftragte Bank hat zu beweisen, dass nicht fahrlässig gehandelt habe bzw. dass sie ihre Sorgfaltspflicht erfüllt habe (OR 97 Abs. 1).