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Anlegerschutz

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Aufklärungspflicht

Rechtsgebiet:
Anlegerschutz
Stichworte:
Anlegerschutz
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG
  • Aufklärung bei Vertragsabschluss, d.h. mit dem konkreten Verwaltungsauftrag
  • Aufklärung im Einzelfall als Voraussetzung für eine rechtsgültige Genehmigung
  • Aufklärung nach vertrags- und/oder sorgfaltspflichtwidrigen Bank-Dispositionen
    • Ausgangslage: Bank-Dispositionen verletzen Weisungen oder Sorgfaltsregeln
    • Zwei Genehmigungs-Situationen denkbar:
      • Berufung der Bank auf periodisch zugestellte Konto- und Depot-Auszüge
        • Bank macht geltend
          • Einwendungsverzicht des Bankkunden und
          • Stillschweigende, rechtswirksame Genehmigung
            • Annahme nur zutreffend, wenn die Abweichung vom Vermögensverwaltungsvertrag ohne Weiteres erkennbar ist
      • Berufung der Bank auf regelmässigen Kundenkontakt, in welchem Konto- und Depotauszüge ausgehändigt und besprochen wurden, verbunden mit Unterzeichnung eines Formulars mit Genehmigungsvermerk durch den Bankkunden
        • Bank macht geltend
          • Einwendungsverzicht des Bankkunden und
          • Ausdrückliche, rechtswirksame Genehmigung
            • Bank darf nicht in jedem Fall eine rechtswirksame Genehmigung annehmen
              • Gesprächsinhalt?
              • Ist der Kunde auf die Vertragsabweichung hingewiesen worden?
            • Beweispflicht trifft die Bank!
              • Besteht über das Gespräch ein Gesprächsprotokoll?
              • Bank ist im Interesse der Nachweisbarkeit dokumentierungspflichtig
              • Eine rechtswirksame Genehmigung ist daher nicht unbedingt zu vermuten.

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