Informationen zu Anlegerschutz und Kapitalanlageschutz in der Schweiz
Aufklärungspflicht
Aufklärung bei Vertragsabschluss, d.h. mit dem konkreten Verwaltungsauftrag
Aufklärung im Einzelfall als Voraussetzung für eine rechtsgültige Genehmigung
Aufklärung nach vertrags- und/oder sorgfaltspflichtwidrigen Bank-Dispositionen
Ausgangslage: Bank-Dispositionen verletzen Weisungen oder Sorgfaltsregeln
Zwei Genehmigungs-Situationen denkbar:
Berufung der Bank auf periodisch zugestellte Konto- und Depot-Auszüge
Bank macht geltend
Einwendungsverzicht des Bankkunden und
Stillschweigende, rechtswirksame Genehmigung
Annahme nur zutreffend, wenn die Abweichung vom Vermögensverwaltungsvertrag ohne Weiteres erkennbar ist
Berufung der Bank auf regelmässigen Kundenkontakt, in welchem Konto- und Depotauszüge ausgehändigt und besprochen wurden, verbunden mit Unterzeichnung eines Formulars mit Genehmigungsvermerk durch den Bankkunden
Bank macht geltend
Einwendungsverzicht des Bankkunden und
Ausdrückliche, rechtswirksame Genehmigung
Bank darf nicht in jedem Fall eine rechtswirksame Genehmigung annehmen
Gesprächsinhalt?
Ist der Kunde auf die Vertragsabweichung hingewiesen worden?
Beweispflicht trifft die Bank!
Besteht über das Gespräch ein Gesprächsprotokoll?
Bank ist im Interesse der Nachweisbarkeit dokumentierungspflichtig
Eine rechtswirksame Genehmigung ist daher nicht unbedingt zu vermuten.