Gütliche Einigung
Zuerst sollte immer das Gespräch mit der Bank bzw. dem selbständigen Vermögensverwalter gesucht werden. Bei einer Bank haben Sie nur dann Chancen, zu einer aussergerichtlichen Lösung zu kommen, wenn Sie Ihre ganze Kundenbeziehung in die Waagschale legen.
Bevor die Verhandlungen mit der Bank aufgenommen werden, sind in einer Gesamtschau alle Verbindungen zwischen Kunde und Bank aufzulisten. Häufig lenken die Banken ein und ersetzen wenigstens einen Teil der Verluste, wenn die Gesamtschau für den Kunden positiv ausfällt.
Gesamtschau
- Alle Konti und Depots des Kunden
- Konti von Familienmitgliedern
- Ev. Geschäftskonti (neben dem Privatkonto)
- Kontokorrente, Kredite, Hypotheken
- Dauer der Geschäftsbeziehung
- Potential des Kunden (Erbschaften, berufliche Situation etc.)
Häufig ist es sinnvoll, die Verhandlungsführung an einen Anwalt zu übergeben. Dieser kann prüfen, ob ein gütliches Angebot adäquat zu den allgemeinen Prozesschancen ist.