Haftung bei Beratungsfehlern
Beratungsfehler können, müssen aber nicht, die Haftung des Vermögensverwalters oder Anlageberaters zur Folge haben. Fehler können in allen Bereichen der Beratertätigkeit auftreten – Information, Aufklärung, beim Erarbeiten der Anlagestrategie, Umsetzung, Überwachung – und müssen einen Schaden zur Folge haben, damit sie relevant sind.
» Haftung des Vermögens-/Anlageberaters
Aussergerichtliche Einigung
Zuerst sollte immer das Gespräch mit der Bank bzw. dem selbständigen Vermögensverwalter gesucht werden. Bei einer Bank haben Sie nur dann Chancen, zu einer aussergerichtlichen Lösung zu kommen, wenn Sie Ihre ganze Kundenbeziehung in die Waagschale legen.
Gerichtsprozess
Wenn der Versuch zur gütlichen Beilegung des Streits scheitert, so bleibt nur der Klageweg. In aller Regel sind solche Prozesse extrem teuer, risikoreich und müssen über mehrere Instanzen geführt werden (= zeitintensiv).