Eine Pflicht kann bewusst verletzt werden bzw. wenn die nötige Sorgfalt ausser Acht gelassen wird. Nachfolgend sind ein paar typische Pflichtverletzungen aufgeführt:
- Interessenkonflikte
- Falsche/nicht-anlegergerechte Aufklärung
- Nichtbefolgen der Anlagestrategie
- Auskaufen
- Abladen
- Kurspflege
- Unnötige Depotumschichtungen
- Vorlaufen („front running“): Abschluss von Eigengeschäften vor grösseren Kundentransaktionen
- Ausklammern des Risikos