Gewisse (ungeschriebene) Pflichten sind immer zu beachten, unabhängig davon, ob es sich um Vermögensverwaltungs-Vollmandat oder um reine Anlageberatung handelt. Es sind dies:
- eine individuelle, kundengerechte Beratung bzw. Anlagestrategie
- Unabhängigkeit: keine Interessenkonflikte
- Seriosität
- Transparenz
Hier finden Sie folgende Informationen zu den Pflichten von Beratern und Verwaltern:
Weitere Informationen finden Sie auch unter: