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Anlegerschutz

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Anlegerschutz und Beratungsprotokoll

Rechtsgebiet:
Anlegerschutz
Stichworte:
Anlegerschutz
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

In der Schweiz noch fakultativ, aber wünschenswert ist die Erstellung eines Beratungsprotokolls durch den Anlageberater.

Dieses Protokoll ist wertvoll für Kunden und Anlageberater für den Fall späterer Meinungsverschiedenheiten.

Protokollinhalt

  • Anlass der Anlageberatung
  • Kundenangaben
    • Anlageziele
    • finanzielle Verhältnisse
    • Risikobereitschaft
    • Erfahrungen
    • Kenntnisse
  • vom Anlageberater gewährte Informationen
    • Finanzinstrumente
    • Wertpapierdienstleistungen
  • Anlageberater
    • erteilte Empfehlungen
    • genannte Gründe für diese Empfehlungen
  • Dauer des Beratungsgesprächs
  • Visum des Anlageberaters

Aktuell: Protokollierungspflicht für Vermögensverwalter

Im Zuge der Anpassungen des Kollektivanlagegesetzes (KAG) an das neue EU-Reglement unterstehen Vermögensverwalter in Zukunft einer Protokollierungspflicht: Finanzdienstleister, die ihren Kunden Anlagefonds zum Kauf anbieten, müssen ihre Empfehlungen schriftlich begründen und in einem Protokoll festhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf dem News-Blog der LawMedia AG
law-news.ch » Anlegerschutz: Revision Kollektivanlagegesetz (KAG)

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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