Anlegerschutz und Beratungsprotokoll
In der Schweiz noch fakultativ, aber wünschenswert ist die Erstellung eines Beratungsprotokolls durch den Anlageberater.
Dieses Protokoll ist wertvoll für Kunden und Anlageberater für den Fall späterer Meinungsverschiedenheiten.
Protokollinhalt
- Anlass der Anlageberatung
- Kundenangaben
- Anlageziele
- finanzielle Verhältnisse
- Risikobereitschaft
- Erfahrungen
- Kenntnisse
- vom Anlageberater gewährte Informationen
- Finanzinstrumente
- Wertpapierdienstleistungen
- Anlageberater
- erteilte Empfehlungen
- genannte Gründe für diese Empfehlungen
- Dauer des Beratungsgesprächs
- Visum des Anlageberaters







